Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kühn Computersysteme GmbH.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von den Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der GmbH bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Angebote der Kühn Computersysteme GmbH sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von der Kühn Computersysteme GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der Kühn Computersysteme GmbH festgelegt. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen der Kühn Computersysteme GmbH.

2.3 Die Kühn Computersysteme GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingenden, durch rechtliche oder technische Normen bedingten Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Untersuchungs- und Rügepflicht, Leistungsumfang

3.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Waren nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der Kühn Computersysteme GmbH unverzüglich anzuzeigen.

3.2 Die Kühn Computersysteme GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

3.3 Die Kühn Computersysteme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

4.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.

4.3 Die Kühn Computersysteme GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

5. Lieferfrist

5.1 Von der Kühn Computersysteme GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von der Kühn Computersysteme GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der Kühn Computersysteme GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

6. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die Kühn Computersysteme GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Kühn Computersysteme GmbH Schadenersatz, beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Kühn Computersysteme GmbH einen höheren Schaden nachweist.

7. Gefahrübergang

7.1 Mit der Übergabe der Waren an die den Transport ausführenden Person gehen alle Gefahren auf den Käufer über. Falls vom Käufer schriftlich gewünscht, wird die Ware auf dessen Kosten versichert.

8. Haftung

8.1 Eine Haftung der Kühn Computersysteme GmbH für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die Kühn Computersysteme GmbH oder wurde durch die Kühn Computersysteme GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

8.2 Die Kühn Computersysteme GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

9. Zahlung

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die Kühn Computersysteme GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Kühn Computersysteme GmbH einen höheren Schaden nachweist.

9.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen durch die Kühn Computersysteme GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgelegter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Kühn Computersysteme GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen.

10.2 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der GmbH geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der Kühn Computersysteme GmbH geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung der Kühn Computersysteme GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

12. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt die Kühn Computersysteme GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Erfurt. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand am Sitz der Kühn Computersysteme GmbH.

  

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